Boot als bauliche Anlage? / Oberverwaltungsgericht wies behördliche Beseitigungsanordnung zurück

Berlin (ots) – Ein Hausboot ist nicht ohne weiteres als eine bauliche Anlage im Sinne des Gesetzes zu betrachten. Behörden können deswegen nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS eine Beseitigung nicht mit der Begründung anordnen, diese „Anlage“ sei nicht genehmigt. (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 2 S 13.18)

Der Fall: An einem rechtmäßig erbauten Steg im Ruppiner See hatte ein Hausboot seinen Liegeplatz. Die untere Bauaufsichtsbehörde war damit nicht einverstanden. Das Objekt sei nicht genehmigt und es könne auch gar nicht genehmigt werden. Deswegen bleibe nur eine „Beseitigung“, die dann auch angeordnet wurde. Der Besitzer war damit nicht einverstanden und zog bis vor das Oberverwaltungsgericht.

Das Urteil: Der zuständige Senat kam zu dem Ergebnis, dass die Beseitigungsanordnung rechtswidrig sei. Man könne bei einem Hausboot nicht von einer baulichen Anlage sprechen – zumindest nicht ohne vorherige gründliche Prüfung. Alleine die Dauer der Liegezeit und ein Blick auf die Ausstattung des Bootes reichten nicht aus. Stattdessen müsse man feststellen, ob es der praktischen Verwendung nach eher die Funktion eines ortsfesten Wochenendhauses oder eines mobilen Sportbootes erfülle. Ein Gutachten, das der Besitzer eingeholt habe, spreche für letzteres.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/35604/4559494
OTS: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Prnews24
Prnews24https://www.carpr.de
PrNews24.com ist eine etablierte Plattform für Pressemitteilungen, die seit 2012 in Betrieb ist. Neben der kostenlosen Veröffentlichung von Pressemitteilungen stellt unser Nachrichtenportal auch professionelle PR-Services zur Verfügung. Diese Services ermöglichen es unseren Nutzern, ihre Pressemitteilungen effektiv zu veröffentlichen und eine weitreichende Sichtbarkeit zu erzielen, indem sie gezielt an ausgewählte Presseverteiler verteilt werden.

Related Articles

Digitale Plattformen zur Immobilienmaklersuche: So funktionieren sie

Digitale Plattformen vereinfachen die Suche nach Immobilienmaklern erheblich. Erfahren Sie, wie Sie diese Tools optimal nutzen können, um die besten Experten zu finden.

Comments

Same Category

Digitale Plattformen zur Immobilienmaklersuche: So funktionieren sie

Digitale Plattformen vereinfachen die Suche nach Immobilienmaklern erheblich. Erfahren Sie, wie Sie diese Tools optimal nutzen können, um die besten Experten zu finden.

Maklerprovision in NRW: Worauf Eigentümer und Käufer beim Immobilienverkauf achten sollten

Die Maklerprovision in NRW gehört zu den wichtigsten Kostenfaktoren...
spot_img

Stay in touch!

Follow our Instagram