Wenn Tradition zur Gefahr wird: Strafanzeige gegen „Fürst“ Hohenzollern

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Ein prominenter Adeliger stellt das deutsche Namensrecht infrage. Beobachter warnen vor einer gefährlichen Annäherung an staatsfeindliche Ideologien.

Neue Ermittlungen zur Reichsbürgerszene

In ehemals regierenden Häusern legen sich die Ältesten den Regierungstitel eines Fürsten zu, der nicht durch das Namensrecht gedeckt ist. Es gibt Fälle, wie die des „Fürsten“ Karl Friedrich von Hohenzollern, in denen der „Fürst“ öffentlich zu Protokoll gibt, daß das Gesetz, das das Namensrecht gesellschaftlich regelt, für sie nicht gelte (https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Friedrich_von_Hohenzollern, s. „Selbstverständnis“).

Die Dispensierung von Gesetzen der Bundesrepublik ist ein Merkmal der Reichsbürgerszene, deren Führer derzeit im Gefängnis sitzen. Zum Fall von Karl Friedrich von Hohenzollern liegt der Staatsanwaltschaft in Hechingen eine Strafanzeige vor (Az. 41Js 6258/25; Stand 7. Juli 2025)

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Kurzzusammenfassung:
In ehemals regierenden Adelsfamilien treten vermehrt Personen auf, die sich öffentlich als „Fürsten“ bezeichnen – ohne rechtliche Grundlage nach dem deutschen Namensrecht. Besonders der Fall Karl Friedrich von Hohenzollern steht aktuell im Fokus, da er laut eigener Aussage geltende Gesetze für nicht anwendbar hält. Dieses Verhalten weist Parallelen zur Reichsbürgerszene auf, gegen die bereits zahlreiche Ermittlungen laufen. Eine Strafanzeige gegen Hohenzollern wurde bei der Staatsanwaltschaft Hechingen eingereicht.

 

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