Wenn Tradition zur Gefahr wird: Strafanzeige gegen „Fürst“ Hohenzollern

Ein prominenter Adeliger stellt das deutsche Namensrecht infrage. Beobachter warnen vor einer gefährlichen Annäherung an staatsfeindliche Ideologien.

Neue Ermittlungen zur Reichsbürgerszene

In ehemals regierenden Häusern legen sich die Ältesten den Regierungstitel eines Fürsten zu, der nicht durch das Namensrecht gedeckt ist. Es gibt Fälle, wie die des „Fürsten“ Karl Friedrich von Hohenzollern, in denen der „Fürst“ öffentlich zu Protokoll gibt, daß das Gesetz, das das Namensrecht gesellschaftlich regelt, für sie nicht gelte (https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Friedrich_von_Hohenzollern, s. „Selbstverständnis“).

Die Dispensierung von Gesetzen der Bundesrepublik ist ein Merkmal der Reichsbürgerszene, deren Führer derzeit im Gefängnis sitzen. Zum Fall von Karl Friedrich von Hohenzollern liegt der Staatsanwaltschaft in Hechingen eine Strafanzeige vor (Az. 41Js 6258/25; Stand 7. Juli 2025)

Weitere Informationen über aktuelle kriminelle Tendenzen im Adel sind hier zu finden www.reichsbuerger.net

Es wird um Einsendung von Informationen gebeten.

Michael K. Hauser, Redaktionsbüro für investigativen Journalismus
Im Haus der Frankfurter Verlagsgruppe GmbH
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Tel. 069-408940
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Kurzzusammenfassung:
In ehemals regierenden Adelsfamilien treten vermehrt Personen auf, die sich öffentlich als „Fürsten“ bezeichnen – ohne rechtliche Grundlage nach dem deutschen Namensrecht. Besonders der Fall Karl Friedrich von Hohenzollern steht aktuell im Fokus, da er laut eigener Aussage geltende Gesetze für nicht anwendbar hält. Dieses Verhalten weist Parallelen zur Reichsbürgerszene auf, gegen die bereits zahlreiche Ermittlungen laufen. Eine Strafanzeige gegen Hohenzollern wurde bei der Staatsanwaltschaft Hechingen eingereicht.

 

Copyright Bild: Frankfurter Verlagsgruppe GmbH

Originalinhalt von Frankfurter Verlagsgrupp, veröffentlicht unter dem Titel „Aktuelle kriminelle Tendenzen im deutschen Adel„, übermittelt durch Prnews24.com

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