Drei-Stufen-Test-Verfahren zu den wesentlichen Änderungen der Telemedienangebote des ZDF

Mainz (ots) – Entscheidung des ZDF-Fernsehrates am 10. Juli 2020

Der Fernsehrat beschließt einstimmig:

Der Fernsehrat stellt gemäß § 11 f Abs. 6 Rundfunkstaatsvertrag fest, dass die Aufnahme der wesentlichen Änderungen der Telemedienangebote des ZDF gemäß dem fortgeschriebenen Telemedienkonzept vom 26. Februar 2020 den Voraussetzungen des § 11 f Abs. 4 Rundfunkstaatsvertrag entspricht und vom Auftrag des Zweiten Deutschen Fernsehens umfasst ist.

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