Rettungsgasse rettet Leben – Verstöße werden zukünftig härter bestraft

München (ots) – Im Zuge der Reform der Straßenverkehrsordnung werden in Zukunft
Verstöße gegen die Rettungsgasse härter bestraft. Wer keine Rettungsgasse
bildet, zahlt (wie bisher auch) 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in
Flensburg. Dazu kommt jetzt noch ein Monat Fahrverbot. Deutlich härter werden
künftig auch Fahrer bestraft, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an
Einsatzfahrzeuge dranhängen: mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat
Fahrverbot.

Damit die Rettungs- und Einsatzkräfte schnell und ohne Behinderung zum
Unfallgeschehen kommen, muss die Rettungsgasse bereits bei stockendem Verkehr
gebildet werden. Und so geht`s: Auf Autobahnen und Straßen außerorts mit
mehreren Fahrstreifen je Richtung weichen die Fahrzeuge auf der linken Spur nach
links aus, alle anderen orientieren sich nach rechts. Da auf die Polizei noch
Notarzt, Feuerwehr oder Abschleppdienst folgen können, muss die Rettungsgasse so
lange offenbleiben, bis der Stau sich auflöst.

Auch wer jetzt in Richtung Skigebiete unterwegs sind, sollte auf die Regelungen
zur Rettungsgasse im Ausland achten. In Österreich besteht die Pflicht, eine
Rettungsgasse zu bilden, auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei
Fahrspuren je Richtung. Auf zwei- oder mehrspurigen Fahrbahnen müssen sich alle
Verkehrsteilnehmer bereits bei stockendem Verkehr auf der linken Spur so weit
links wie möglich einordnen. Alle Fahrzeuge auf den anderen Spuren orientieren
sich so weit wie möglich nach rechts.

In Frankreich müssen Autofahrern den Einsatzfahrzeugen die Möglichkeit geben, an
den anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren. Die Schweiz sieht auf Autobahnen
mit zwei Fahrstreifen muss für Einsatzfahrzeuge eine Rettungsgasse in der Mitte
der zwei Fahrstreifen frei bleiben. Bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen ist
die Gasse zwischen dem linken und dem zweiten Fahrstreifen von links zu bilden.
Und in Italien gibt keine speziellen Vorschriften.

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