Energetische Gebäudesanierung: Bis zu 40.000 Euro von der Steuer absetzen

Neustadt a. d. W. (ots) – Neue Fenster, neue Heizung, Wärmedämmung: Seit dem 1.
Januar 2020 lassen sich für diese und ähnliche Sanierungsmaßnahmen am eigenen
Haus bis zu 40.000 Euro steuerlich absetzen. Um welche Maßnahmen es dabei geht
und wie es funktioniert, zeigt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

Im Herbst 2019 beschloss das Bundeskabinett das Klimaschutzprogramm 2030. Wer
eine Immobilie besitzt und selbst bewohnt, kann demnach seit diesem Jahr
folgende Maßnahmen steuerlich absetzen:

– Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken,
– Erneuerung der Fenster oder Außentüren,
– Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,
– Erneuerung einer Heizungsanlage,
– Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und
Verbrauchsoptimierung,
– Optimierung bestehender Heizungsanlagen.

Absetzbar sind 20 Prozent der Aufwendungen, maximal insgesamt 40.000 Euro, und
zwar verteilt über drei Jahre. In dem Jahr, in dem die energetische
Gebäudesanierungsmaßnahme erfolgt, sowie im darauffolgenden Kalenderjahr sind
maximal sieben Prozent der Kosten und höchstens 14.000 Euro absetzbar; im
zweiten darauffolgenden Kalenderjahr maximal sechs Prozent der Aufwendungen und
höchstens 12.000 Euro.

Wichtig: Wer eine energetische Gebäudesanierungsmaßnahme von der Steuer absetzen
will, benötigt dafür eine Rechnung. Darin müssen in deutscher Sprache die
förderungsfähige energetische Maßnahme, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens
und die Adresse des Gebäudes beschrieben sein. Außerdem erkennt das Finanzamt
lediglich per Überweisung gezahlte Rechnungen an, keine Barzahlungen.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr
als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die
VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den
Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis
nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/69585/4541166
OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell

Prnews24
Prnews24https://www.carpr.de
PrNews24.com ist eine etablierte Plattform für Pressemitteilungen, die seit 2012 in Betrieb ist. Neben der kostenlosen Veröffentlichung von Pressemitteilungen stellt unser Nachrichtenportal auch professionelle PR-Services zur Verfügung. Diese Services ermöglichen es unseren Nutzern, ihre Pressemitteilungen effektiv zu veröffentlichen und eine weitreichende Sichtbarkeit zu erzielen, indem sie gezielt an ausgewählte Presseverteiler verteilt werden.

Related Articles

Online-Recherche vorher besichtigen: Ein wesentlicher Schritt für Immobilienverkäufer

Vor einem persönlichen Termin suchen Eigentümer online nach Maklern. Entdecken Sie die wichtigsten Schritte, um in der digitalen Vorrecherche sichtbar und relevant zu sein.

Comments

Same Category

Online-Recherche vorher besichtigen: Ein wesentlicher Schritt für Immobilienverkäufer

Vor einem persönlichen Termin suchen Eigentümer online nach Maklern. Entdecken Sie die wichtigsten Schritte, um in der digitalen Vorrecherche sichtbar und relevant zu sein.

Strenge Bankenauflagen: Wie Sie die Anforderungen beim Immobilienkauf meistern

Die neuen Anforderungen der Banken stellen Käufern in der Immobilienbranche höhere Hürden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese erfolgreich überwinden können.

Hausverkauf an die Kinder: So planen Sie rechtssicher und erfolgreich

Ein gut geplanter Hausverkauf an die eigenen Kinder kann langfristige Vorteile bringen. Lesen Sie, welche rechtlichen Schritte unerlässlich sind, um Konflikte zu vermeiden.
spot_img

Stay in touch!

Follow our Instagram