Teppich für Teppich / Vermieterin durfte bei Austausch keinen anderen Bodenbelag wählen

Berlin (ots) – Wenn der abgenutzte Bodenbelag in einer Mietwohnung ausgetauscht werden soll, dann kann sich der Eigentümer nicht ohne weiteres für ein anderes als das bisher verwendete Material entscheiden. Er muss nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS Rücksprache mit den Mietern halten.

(Landgericht Stuttgart, Aktenzeichen 13 S 154/14)

Der Fall: Der Teppichboden einer vermieteten Wohnung – in Flur, Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer – war bereits über 17 Jahre alt und nicht mehr besonders ansehnlich. Er musste allmählich ersetzt werden. Darüber waren sich beide Parteien einig. Allerdings gab es Meinungsunterschiede in der Frage, wie denn der neue Bodenbelag beschaffen sein sollte. Der Eigentümer hätte einen Laminatboden bevorzugt, die Mieterin bestand erneut auf einem Teppichboden. Weil sich die Beteiligten nicht einigen konnten, mussten sich zwei Gerichtsinstanzen damit befassen.

Das Urteil : Eine Kammer des Landgerichts Stuttgart schlug sich auf die Seite der Mieterin. Bei der Beseitigung von Mängeln sei der Vermieter verpflichtet, möglichst den ursprünglichen Zustand der Mietsache wiederherzustellen. Der Wechsel von Teppich zu Laminat stelle „eine wesentliche Abweichung vom bisherigen Zustand“ dar, hieß es in der Urteilsbegründung. Das subjektive Wohngefühl verändere sich dadurch, weswegen die Mieterin ein berechtigtes Interesse an dieser Frage habe und in die Entscheidung einbezogen werden müsse.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/35604/4610741
OTS: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Prnews24
Prnews24https://www.carpr.de
PrNews24.com ist eine etablierte Plattform für Pressemitteilungen, die seit 2012 in Betrieb ist. Neben der kostenlosen Veröffentlichung von Pressemitteilungen stellt unser Nachrichtenportal auch professionelle PR-Services zur Verfügung. Diese Services ermöglichen es unseren Nutzern, ihre Pressemitteilungen effektiv zu veröffentlichen und eine weitreichende Sichtbarkeit zu erzielen, indem sie gezielt an ausgewählte Presseverteiler verteilt werden.

Ähnliche Artikel

Rheinland im Aufschwung: Immobilienpreise im Vergleich zur Berufslage

Die Kombination aus hoher Beschäftigungsquote und steigenden Einkommen treibt die Nachfrage nach Immobilien im Rheinland an. Welche Städte besonders profitieren, erfahren Sie hier.

Alle Artikel

Rheinland im Aufschwung: Immobilienpreise im Vergleich zur Berufslage

Die Kombination aus hoher Beschäftigungsquote und steigenden Einkommen treibt die Nachfrage nach Immobilien im Rheinland an. Welche Städte besonders profitieren, erfahren Sie hier.

Digitale Plattformen zur Immobilienmaklersuche: So funktionieren sie

Digitale Plattformen vereinfachen die Suche nach Immobilienmaklern erheblich. Erfahren Sie, wie Sie diese Tools optimal nutzen können, um die besten Experten zu finden.

Maklerprovision in NRW: Worauf Eigentümer und Käufer beim Immobilienverkauf achten sollten

Die Maklerprovision in NRW gehört zu den wichtigsten Kostenfaktoren...
Jetzt Pressemitteilung veröffentlichen – Mehr Reichweite und Sichtbarkeit im Internet