BGH folgt in wesentlichen Punkten der Beschwerde der ARD

Karlsruhe (ots) – Entscheidung des OLG Stuttgart bei Verfahren um „Das Boot“
aufgehoben

Karlsruhe. Im Verfahren um eine mögliche Nachvergütung des Chefkameramanns des
Films „Das Boot“ ist der Bundesgerichtshof (BGH) der Beschwerde der ARD gegen
die Entscheidung der Vorinstanz in wesentlichen Punkten gefolgt. Er hat das
Urteil des OLG Stuttgart aufgehoben, weil das Gericht die von ihm gewählte
Methode zur Schätzung einer angemessenen Vergütung nicht folgerichtig angewendet
habe. Wenn es für diese Schätzung Tarifverträge heranziehe, die WDR, SWR und NDR
für die Wiederholung ihrer Eigenproduktionen vereinbart haben, dürfe für die
Berechnung der Höhe der Wiederholungsvergütung nur der auf die Erstausstrahlung
im Fernsehen entfallende Anteil einer Pauschalvergütung herangezogen werden,
nicht aber die gesamte Pauschalvergütung. Diese müsse aufgeteilt werden, weil
mit ihr eine Vielzahl weiterer Nutzungen im In- und Ausland wie die
Kinoauswertung oder die DVD-Verwertung abgegolten wurde.

Weites Ermessen bei der Wahl der Schätzmethode Der BGH hat auch festgestellt,
dass die Gerichte bei der Wahl der Schätzungsmethode ein weites Ermessen haben,
welches der BGH als Revisionsinstanz nur eingeschränkt überprüfen könne. Für die
von den Sendern mitfinanzierte Bavaria-Produktion sei die vom OLG Stuttgart
getroffene Wahl von diesem Standpunkt aus nicht zu beanstanden. Bereits in der
Verhandlung im Oktober vergangenen Jahres hatte der BGH allerdings darauf
hingewiesen, dass es mehrere geeignete Berechnungsmethoden geben und eine
Anknüpfung an tarifvertragliche Wiederholungsvergütungen nur eine von mehreren
Optionen darstelle, welche zudem nicht für alle Zeiten gelten müsse. Während des
laufenden Revisionsverfahrens hatten sich ARD und Drehbuchverbände auf
Gemeinsame Vergütungsregelungen (GVR) für Auftragsproduktionen geeinigt; zudem
existiert nunmehr ein gleichlautender Schiedsspruch zwischen der ARD und dem
Regieverband. Peter Wiechmann vom SWR Justitiariat gibt sich optimistisch
„Aufgrund der veränderten Sehgewohnheiten der Menschen müssen wir schon seit
vielen Jahren Produktionen deutlich häufiger einsetzen, um im Fernsehen auch nur
annähernd vergleichbare Zuschauerzahlen zu erreichen wie früher. Diesem Umstand
tragen die Gemeinsamen Vergütungsregelungen für Auftragsproduktionen jetzt
Rechnung“, sagt Peter Wiechmann vom Justitiariat des Südwestrundfunks (SWR). Er
war als einer der ARD-Federführer an den GVR-Verhandlungen beteiligt und betreut
auch das Stuttgarter Verfahren um „Das Boot“. Wiechmann weiter: „Nachdem nunmehr
Gemeinsame Vergütungsregelungen der ARD für Auftragsproduktionen gelten, bin ich
optimistisch, dass in Zukunft die GVR den Maßstab für Produktionen bilden
werden, an deren Herstellung sich die ARD-Anstalten beteiligt haben.
Selbstverständlich sehen diese GVR auch Nachvergütungen vor – deren Höhe sich
jedoch an der potentiellen Zuschauerreichweite und damit näher an der
Wirklichkeit orientiert, als die aus den 1980er Jahren stammenden Tarifverträge
für Eigenproduktionen.“

Weitere Informationen finden Sie unter http://swr.li/dasboot

Pressekontakt:

Wolfgang Utz, Tel. 0711 929 11030, wolfgang.utz@SWR.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7169/4525939
OTS: SWR – Südwestrundfunk

Original-Content von: SWR – Südwestrundfunk, übermittelt durch news aktuell

Prnews24
Prnews24https://www.carpr.de
PrNews24.com ist eine etablierte Plattform für Pressemitteilungen, die seit 2012 in Betrieb ist. Neben der kostenlosen Veröffentlichung von Pressemitteilungen stellt unser Nachrichtenportal auch professionelle PR-Services zur Verfügung. Diese Services ermöglichen es unseren Nutzern, ihre Pressemitteilungen effektiv zu veröffentlichen und eine weitreichende Sichtbarkeit zu erzielen, indem sie gezielt an ausgewählte Presseverteiler verteilt werden.

Related Articles

Psycho-Thriller von Bernd Blase: „Als die Farben zu weinen lernten“ zwischen Kunst, Wahn und Wissenschaft

Nathan, farbenblind und hochintelligent, erkennt die „wahren Farben“ der Menschen – und konserviert sie mit chirurgischer Präzision. Ein intensiver, atmosphärisch dichter Thriller mit außergewöhnlichem literarischem Anspruch.

Comments

Same Category

Psycho-Thriller von Bernd Blase: „Als die Farben zu weinen lernten“ zwischen Kunst, Wahn und Wissenschaft

Nathan, farbenblind und hochintelligent, erkennt die „wahren Farben“ der Menschen – und konserviert sie mit chirurgischer Präzision. Ein intensiver, atmosphärisch dichter Thriller mit außergewöhnlichem literarischem Anspruch.

Venedigs dunkelstes Geheimnis: Ein Thriller über Rituale, Schuld und ein Möbel aus Galgenholz

Ein entweihter Sakralraum wird zum Hotel, ein Galgenbaum zum Beichtstuhl: Bernd Blase verbindet Theologie, Krimi und Mystik zu einem Roman über Wahrheit, die sich nicht begraben lässt.

Ulm: Kreative Konzepte in der Kultur – Radio free FM und popbastion.ulm starten Konzertreihe 2026

Ab Anfang 2026 erstrahlt Ulm mit einer kreativen Konzertreihe von Radio free FM und popbastion.ulm, die frischen Wind in die lokale Kulturszene bringt. Die "Sperrstunde" setzt auf außergewöhnliche Locations und eine tiefere Verbindung zwischen Künstlern und Publikum. Unterstützt durch das POPLÄND-Programm, wird dieses Projekt ein besonderes Highlight für Musikliebhaber.
spot_img

Stay in touch!

Follow our Instagram