Rote Karte für Gegner der Glücksspiel-Reform / Verbotspolitik bei Online-Casino und Poker scheitert vor Gerichten

Bonn (ots) – Nachdem sich die Bundesländer auf eine Regulierung von Online-Casinos und Online-Poker ab dem 1. Juli 2021 geeinigt haben, ebnen nun die Verwaltungsgerichte und Aufsichtsbehörden den Weg für eine Übergangsregulierung.

In einem zwischen dem Regierungspräsidium Darmstadt und einem privaten Glücksspielanbieter geführtem Musterverfahren hat das Verwaltungsgericht Darmstadt kürzlich die Ruhestellung des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens (VG Darmstadt L2218/19.DA) und Hauptsacheverfahrens beschlossen. Gegenstand des Verfahrens war eine Untersagungsverfügung des Regierungspräsidium Darmstadts.

Mit ihren übereinstimmenden Anträgen auf Ruhestellung des Verfahrens trugen die Beteiligten dem Umstand Rechnung, dass der Markt für Online-Casino und Online-Poker ab dem 1. Juli 2021 geöffnet wird. Durch die Ruhestellung soll der beteiligten Aufsichtsbehörde und dem privaten Glücksspielanbietern Raum gegebenen werden eine einvernehmliche und konstruktive Lösung zur Gestaltung einer Übergangsregulierung zu finden. Zu diesem Zweck werden während der Ruhestellung des Verfahrens gegen den beteiligten Glücksspielanbieter keine Vollstreckungsmaßnahmen seitens der Aufsichtsbehörde ergriffen.

Die Prozessvertreterin des an dem Verfahren beteiligten Glücksspielanbieters, Rechtsanwältin Dr. Stefanie Fuchs von der Kanzlei Hambach & Hambach sagte dazu, dass das Verwaltungsgerichts Darmstadt zuvor bereits zuerkennen gegebenen hat, >>dass an dem Online-Verbot des § 4 Abs. 4 GlüStV erhebliche unionsrechtliche Zweifel bestehen und dass angesichts der anstehenden Neuregulierung ab dem 1. Juli 2021 jedenfalls kein Vollzugsinteresse mehr bestehe und die Vollziehung der Untersagungsverfügung daher unverhältnismäßig sei.<<

Bereits Ende März 2020 hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem vergleichbaren Verfahren zwischen dem Regierungspräsidium Karlsruhe und einem privaten Glücksspielanbieter die Ruhestellung beschlossen (VGH Baden-Württemberg 6 S 7/19). Auch in diesem Fall war die zukünftige Regulierung von Online-Casinos und Online-Poker maßgebliches Motiv für die Ruhestellung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens.

"Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass sich jetzt alle Stellen dem politischen Willen unterordnen und die Umsetzung des neuen Glücksspielstaatsvertrages konstruktiv mit vorbereiten. Aber so ist es nicht. Einige SPD-Bundesländer wie z.B. Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Brandenburg, und Mecklenburg-Vorpommern, die immer gegen eine Öffnung des Glücksspielmonopols waren, sich aber mit ihrer Position nicht durchsetzen konnten, blockieren jetzt das Verfahren mit teilweise rechtswidrigen Mitteln. Wir sehen einen völlig sinnlosen Klassenkampf alter Prägung – das gilt auch für zuständige Behörden und Gremien wie das Glücksspielkollegium. Den Unternehmen in der Branche fehlt dadurch die nötige Rechts- und Planungssicherheit. Wir brauchen deshalb unbedingt eine klare Ansage der Politik an all diejenigen, die den Kompromiss und dem dahinterstehenden politischen Willen ignorieren. Wir können uns diese permanente Blockadehaltung nicht mehr länger leisten, denn dies spielt nur den illegalen Anbietern aus Asien und der Karibik in die Karten, die sich weder für Jugend-, Verbraucherschutz noch Suchtprävention interessieren und zudem keine Steuern zahlen. Das kann nicht die Intention der Politik sein", so Renatus Zilles, Vorstandsvorsitzender des DVTM.

Für DVTM-Vorstandsmitglied Dr. Wulf Hambach ist das Vorgehen des VGH Baden-Württemberg und des VG Darmstadts ein klarer "Appell an das Glücksspielkollegium den Prozess zur Findung einer Übergangslösung für zukünftig erlaubte Glücksspiele konstruktiv zu begleiten."

Das Vorgehen der Behörden und Verwaltungsgerichte dürfte auch auf politischer Ebene Zustimmung finden. So hatte der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) bereits gefordert, dass die beabsichtigte Rechtsänderung auch bei heutigen Ermessensabwägungen berücksichtigt wird. Ansonsten seien die Untersagungsverfügen in einem gerichtlichen Verfahren als unverhältnismäßig zu bewerten. Der F.A.Z. sagte Beuth: "Denkbar wäre deshalb ein Überleitungsverfahren. Die Anbieter müssten dabei die zukünftigen Reglungen soweit wie möglich vorwegnehmen." Dabei müsse der Spieler- und Jugendschutz im Mittelpunkt stehen (F.A.Z., Die Blockade der "Glücksspiel-Taliban", 17.06.2020, Seite 19).

Der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien e.V. (DVTM) ist die zentrale Schnittstelle und unverzichtbarer Experte der an der Wertschöpfungskette Telekommunikation, Medien, Energie und "Bettertainment" beteiligten Unternehmen. Dazu gehören national und europaweit tätige Diensteanbieter, Netzwerk-, Service- und Internetprovider, Reseller, technische Dienstleister, Medien- und Verlagshäuser sowie Consulting- und Inkassounternehmen. Ziel des Verbandes ist es, im Einklang mit Verbrauchern, Politik und Wirtschaft einen zukunftsorientierten, innovativen und wettbewerbsfähigen Telekommunikations- und Medienmarkt zu schaffen.

Die circa 40 Mitglieder des Verbandes agieren freiwillig im Rahmen des Kodex Deutschland für Telekommunikation, Medien, Energie und "Bettertainment". Die von einem prominent besetzten Beirat begleitete Kodexkommission formuliert anerkannte Branchenstandards und befähigt dazu, den Markt aktiv mitzugestalten und stärkt damit das Prinzip der Selbstregulierung. Der DVTM ging aus dem bereits 1997 gegründeten Fachverband Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST) hervor. Im Februar 2011 erfolgte die Umbenennung in DVTM.

Pressekontakt:

DVTM Deutscher Verband für Telekommunikation und Medien e.V.
Ubierstr. 94, 53173 Bonn, Tel.: 0228 / 30 40 16 – 0, Fax: 0228 / 30 40 16 – 30
Renatus Zilles (Vorstandsvorsitzender)
E-Mail: renatus.zilles@dvtm.net
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