Adieu Kellerverschlag… / Langjährige unentgeltliche Nutzung kann widerrufen werden

Man kann auch den kleinsten Raum innerhalb einer Immobilie nutzen, zum Beispiel
die Staufläche unterhalb einer Treppe. Genau solch eine Konstruktion sorgte nach
Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS für einen Rechtsstreit.
Es ging um die Frage, ob die langjährige, geduldete Nutzung eines solchen
Stauraumes durch den Mieter Bestand haben kann, wenn der Eigentümer dies
plötzlich nicht mehr mag.

(Landgericht Frankfurt, Aktenzeichen 2-11 S 86/14)

Der Fall: Die Mieter hatten – unter Kenntnis des Eigentümers – einen Raum
unterhalb einer Kellertreppe ausgebaut und unentgeltlich genutzt. Doch eines
Tages widerrief der Eigentümer die Erlaubnis und erhob sogar Klage auf
Herausgabe und Räumung. Im Mietvertrag stand nichts zu dem Verschlag. Der Mieter
berief sich allerdings auf Abreden, denen zu Folge ihm die Lagerfläche
zugesprochen worden sei. Jahrzehntelang habe das ja schließlich auch
funktioniert.

Das Urteil: Die Forderung nach Herausgabe des Objekts sei nicht zu beanstanden,
befanden die Mitglieder eines Zivilsenats. Bei einer unentgeltlichen Nutzung
müsse ein Mieter grundsätzlich damit rechnen, dass diese irgendwann widerrufen
werde. „Das bloße Zeitmoment“, also eine sehr lange Duldung des Zustandes, führe
nicht dazu, dass der Eigentümer dieses Recht bereits verloren habe.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/35604/4534692
OTS: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Prnews24
Prnews24https://www.carpr.de
PrNews24.com ist eine etablierte Plattform für Pressemitteilungen, die seit 2012 in Betrieb ist. Neben der kostenlosen Veröffentlichung von Pressemitteilungen stellt unser Nachrichtenportal auch professionelle PR-Services zur Verfügung. Diese Services ermöglichen es unseren Nutzern, ihre Pressemitteilungen effektiv zu veröffentlichen und eine weitreichende Sichtbarkeit zu erzielen, indem sie gezielt an ausgewählte Presseverteiler verteilt werden.

Related Articles

Online-Recherche vorher besichtigen: Ein wesentlicher Schritt für Immobilienverkäufer

Vor einem persönlichen Termin suchen Eigentümer online nach Maklern. Entdecken Sie die wichtigsten Schritte, um in der digitalen Vorrecherche sichtbar und relevant zu sein.

Comments

Same Category

Online-Recherche vorher besichtigen: Ein wesentlicher Schritt für Immobilienverkäufer

Vor einem persönlichen Termin suchen Eigentümer online nach Maklern. Entdecken Sie die wichtigsten Schritte, um in der digitalen Vorrecherche sichtbar und relevant zu sein.

Strenge Bankenauflagen: Wie Sie die Anforderungen beim Immobilienkauf meistern

Die neuen Anforderungen der Banken stellen Käufern in der Immobilienbranche höhere Hürden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese erfolgreich überwinden können.

Hausverkauf an die Kinder: So planen Sie rechtssicher und erfolgreich

Ein gut geplanter Hausverkauf an die eigenen Kinder kann langfristige Vorteile bringen. Lesen Sie, welche rechtlichen Schritte unerlässlich sind, um Konflikte zu vermeiden.
spot_img

Stay in touch!

Follow our Instagram