Renovierung abgebrochen / Mieter riss die alte Tapete ab und hörte dann mit den Arbeiten auf

Berlin (ots) – Wenn ein Mieter an einer Immobilie Renovierungsarbeiten vornimmt, dann sollten diese im Regelfall auch abgeschlossen werden. Sonst könnten von Seiten des Eigentümers Schadenersatzforderungen drohen. Mit einem abgebrochenen Austausch der Tapeten mussten sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS drei Gerichtsinstanzen befassen. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 263/17)

Der Fall: Die Tapeten in einer Doppelhaushälfte waren nach Ansicht eines Mieters in einem bedauernswerten Zustand. Sie waren mehrere Jahrzehnte alt und lösten sich zum Teil schon ab. Deswegen entschied er sich, sie auszutauschen. Er begann mit den Arbeiten und löste die Tapeten von der Wand. Doch dann wurde bekannt, dass das Objekt verkauft werden soll. Der Mieter beendete die Renovierung. Anschließend strengte der Eigentümer einen Zivilprozess an. Er forderte Schadenersatz, um neu tapezieren zu können.

Das Urteil: Während das Amtsgericht zu der Überzeugung kam, wegen des schlechten Zustandes der Tapeten sei kein Schadenersatz nötig, sprach das Landgericht dem Eigentümer eine Entschädigung zu. Der Bundesgerichtshof hatte schließlich das letzte Wort. Grundsätzlich müsse man von einer Pflichtverletzung des Mieters sprechen, weil er die Arbeiten abgebrochen habe. Allerdings könne auch der Zustand der Tapete nicht außer Acht gelassen werden. Es liege im konkreten Fall an dem Vermieter, Beweise für den eventuell noch vorhandenen Wert der Tapete vorzulegen. Erst dann komme ein Schadenersatz in Betracht.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/35604/4559493
OTS: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Prnews24
Prnews24https://www.carpr.de
PrNews24.com ist eine etablierte Plattform für Pressemitteilungen, die seit 2012 in Betrieb ist. Neben der kostenlosen Veröffentlichung von Pressemitteilungen stellt unser Nachrichtenportal auch professionelle PR-Services zur Verfügung. Diese Services ermöglichen es unseren Nutzern, ihre Pressemitteilungen effektiv zu veröffentlichen und eine weitreichende Sichtbarkeit zu erzielen, indem sie gezielt an ausgewählte Presseverteiler verteilt werden.

Ähnliche Artikel

Wohnung verkaufen: Was muss man beachten? Die wichtigsten Tipps 2026

Eine Wohnung zu verkaufen erfordert mehr als nur eine Anzeige –...

Presseportal-Aktuelle News

Wohnung verkaufen: Was muss man beachten? Die wichtigsten Tipps 2026

Eine Wohnung zu verkaufen erfordert mehr als nur eine...

Rheinland im Aufschwung: Immobilienpreise im Vergleich zur Berufslage

Die Kombination aus hoher Beschäftigungsquote und steigenden Einkommen treibt die Nachfrage nach Immobilien im Rheinland an. Welche Städte besonders profitieren, erfahren Sie hier.

Digitale Plattformen zur Immobilienmaklersuche: So funktionieren sie

Digitale Plattformen vereinfachen die Suche nach Immobilienmaklern erheblich. Erfahren Sie, wie Sie diese Tools optimal nutzen können, um die besten Experten zu finden.
Jetzt Pressemitteilung veröffentlichen – Mehr Reichweite und Sichtbarkeit im Internet